Lüftungsgutachten von Tiefgaragen nach Garagenverordnung

Um die Konzentration von gesundheitsgefährdenden KFZ-Abgasen in geschlossenen Mittel- und Großgaragen gering zu halten, muss für eine ausreichende Belüftung gesorgt werden – dies ist in der Garagenverordnung der Länder (GaVO) gesetzlich geregelt. Meist geschieht dies mittels maschinellen Abluftanlagen. Für kleinere und weniger frequentierte Garagen, die geeignete bauliche Voraussetzungen besitzen oder baulich optimierbar sind, kann auch eine natürliche Lüftung infrage kommen. Welche Lösung für ihr Anliegen infrage kommt, muss im Rahmen eines Planungs- bzw. Genehmigungsverfahren durch die Stellungnahme eines anerkannten Sachverständigen geklärt werden. Wenn Sie nach einem Sachverständigen für ein Lüftungsgutachten Ihrer Tiefgarage suchen, bieten wir Ihnen folgende Leistungen:

Leistungen als sachverständiger Gutachter auf einen Blick

  • Stellungnahme vor Errichtung des Gebäudes
  • Bewertung der Wirksamkeit der natürlichen Lüftung in Garagen
  • Unterstützung beim Wechsel von maschineller zu natürlicher Lüftung
  • Beratung bzgl. Energieeinsparung von Garagenlüftungsanlagen

Sachverständiger für Lüftungstechnik Thomas Buschek

Der Betreiber steht immer in der Verantwortung, für die Sicherheit eines Gebäudes und aller darin befindlichen Anlagen Sorge zu tragen. So will es die Garagenverordnung der Länder auch für geschlossene Mittel- und Großgaragen. Deshalb muss hier für eine ausreichende Lüftung gesorgt sein, denn eine gesundheitsgefährdende Konzentration von KFZ-Abgasen ist unbedingt zu vermeiden!

Unsere Kompetenz

  • Anerkannter Sachverständiger
  • Hohe Kompetenz auf allen Fachgebieten der Lüftungstechnik
  • Langjährige Erfahrung und Fachwissen
  • Zugriff auf Spezialisten bei Sonderlösungen / Spezialfragen

Unsere Stärken sind Ihre Vorteile:

  • Sicherheit bei Planung, Bau und Betrieb von Garagen
  • Anerkannter Nachweis gegenüber den Aufsichtsbehörden nach GaVO der Länder
  • Nachweis der ausreichenden natürlichen Lüftung der Garage zur Vorlage bei der Bauaufsichtsbehörde
  • Dokumentation der baulichen Korrektheit durch einen anerkannten und neutralen Gutachter

Professionelles Lüftungsgutachten Ihrer Tiefgarage nach Garagenverordnung der Länder

Beim Betreiben von Gebäuden jeglicher Art ist immer ein besonderes Augenmerk auf die Be- und Entlüftung zu legen. Bei Tiefgaragen oder Parkhäusern sind jedoch besondere Auflagen zu beachten, da Abgase Kohlenstoffmonoxid und Stickstoffoxid enthalten können.

Sie möchten auf eine natürliche Lüftung der Tiefgarage setzten? Wir unterstützen Sie bei der Erfüllung der behördlichen Auflagen nach:

  • Garagenverordnung Baden-Württemberg § 11
  • Garagenverordnung Hessen § 16
  • Garagenverordnung NRW § 15
  • Garagenverordnung Saarland § 14
  • Garagenverordnung Bayern § 14